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DORMAGO

Corona-Impfung: Jahrgänge 1946/47 können Termine buchen

16.04.2021 / 13:03 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Die Terminvergabe für die Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren geht zügig weiter. Nachdem die Impfungen bei den Jahrgängen ab 1945 laufen, startet nun die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab Montag, 19. April, um 8 Uhr können sich die Geburtsjahrgänge 1946 und 1947 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss anmelden. Sie können auch direkt einen Termin für ihren Lebenspartner – unabhängig von dessen Alter – mit buchen. Bei den Impfungen kommt der Impfstoff des Herstellers BioNTech zum Einsatz.

„Nur durch Impfungen kann es uns gelingen, die Corona-Pandemie einzudämmen und später auch endgültig zu überwinden“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Alle Menschen, die wegen ihres Alters bereits impfberechtigt sind, können weiterhin Termine buchen. Sie erhalten einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) online sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 0800 116 117-01. Die Impfberechtigten erhalten dazu per Post ein Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss werden neben Senioren, die ihren Termin über die KV erhalten, Angehörige berechtigter Berufsgruppen geimpft. Petrauschke erläutert: „Chronisch Kranke und pflegende Angehörige sollten sich für eine Impfung zunächst an ihren Hausarzt wenden.“ Nur mit einem gültigen Termin können die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss – aufgesucht werden, weil die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Außerdem bittet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zu Hause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten. Wer diese Unterlagen zu seinem Termin noch nicht über die KV erhalten hat, findet die Aufklärungs- und Anamnesebögen beim Rhein-Kreis Neuss zum Herunterladen unter diesem Link. Wer keine Möglichkeit zum Download oder zum Drucken hat, erhält die Unterlagen auch vor Ort und kann sie dort ausfüllen. Pressefotos